Handwerkerausnahmegenehmigung
(nach § 46 der StVo)
In Weimar können Handwerks- und andere Dienstleistungsbetriebe die Handwerkerausnahmegenehmigung beantragen.
Diese beinhaltet einen Ausweis, der zur (eingeschränkten) Benutzung von Bewohnerparkplätzen und zum Befahren der Fußgängerzone berechtigt. Außerdem können Parkplätze mit Parkautomaten ohne Zahlen der Gebühr genutzt werden.
Die Ausnahmegenehmigung gilt je nach Vereinbarung für ein Kfz-Kennzeichen oder für die Kraftfahrzeuge einer Firma, die durch eine Firmenaufschrift gekennzeichnet sind.
Serviceparkausweis für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe
(gem. §46 (1) der StVO)
Gültig im Stadtgebiet Erfurt, Stadtgebiet Weimar, Stadtgebiet Sömmerda, Kreis Weimarer Land und Landkreis Sömmerda
Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.
Sie berechtigt für eine maximale Parkzeit von d r e i Stunden zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (gilt nicht für Ladezonen)
- auf Bewohnerparkplätzen
- ohne Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten und
- ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Parkplätzen mit Parkscheinpflicht
Die Ausnahmegenehmigung gilt für jeweils 1 Fahrzeug u. ggf. 1 Ersatzfahrzeug
der Firma. Die Jahresgebühr beträgt derzeit 125,00 EURO.
Frau Ohar
Straßenverkehrsbehörde
Schwanseestr. 17
99423 Weimar
Tel.: +49 (0)3643-762382
strassenverkehr@
stadtweimar.de











