Bedingungen für geführte Stadtrundgänge
- Vertragsinhalte
- Diese Bedingungen liegen jedem Vertrag über einen geführten Stadtrundgang zugrunde. Vertragspartner ist die Tourist Information der weimar GmbH Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Kongress- und Tourismusservice, im folgenden Anbieter genannt.
- Mit der der Auftragsbestätigung durch den Anbieter ist die Stadtführung nach den ausgehandelten Bedingungen verbindlich bestellt. Die Auftragsbestätigung enthält das Thema, das Datum, den Treffpunkt der Stadtführung und weist den Betrag aus, der zu Beginn der Führung beim Stadtführer bar zu entrichten ist. Bis zur Bestätigung der Stadtführung sind die Preisangaben unverbindlich.
- Die Führungen sind zu Fuß, alle Sehenswürdigkeiten werden von außen erklärt. Die Stadtführung werden mit einer Personenzahl von bis zu 25 Teilnehmern angenommen und bestätigt. Nehmen dennoch mehr als 25 Personen an einer Stadtführung teil, liegt es im Ermessen des Stadtführers, einen weiteren Stadtführer hinzu zu ziehen. Der Preis des zusätzlichen Stadtführers entspricht dem Betrag der vorbestellten Führung, der auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist und ist ebenfalls vor Beginn bar zu entrichten.
Bei Führungen mit mehr als 25 Personen mit nur einem Stadtführer hat der Besteller eine eventuell mindere Qualität hinzunehmen, z.B. können einige Stationen des Stadtrundganges nicht angelaufen werden.
- Bei verspätetem Beginn der Stadtführung, der nicht durch die Tourist-Information ausgelöst ist, besteht kein Anspruch auf die vollständige Stadtführung ; maßgebend ist die Verfügbarkeit des eingeteilten Stadtführers. Eine Minderung kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
Für den Fall einer Verspätung wird eine Wartezeit des Stadtführers von 60 Minuten am vereinbarten Treffpunkt gewährt.
- Die Tourist- Information beschäftigt ausschließlich lizenzierte Stadtführer. Sie behält sich vor, aus wichtigem Grund auch kurzfristig einen anderen Stadtführer einzusetzen. Wichtige Gründe können Verhinderungen des Stadtführers und organisatorische Veränderungen durch zusätzlich benötigte Stadtführer sein.
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Widerrufsrecht, Stornozeiten und ?gebühren
- Der Vertrag über einen geführten Stadtrundgang unterliegt nicht den Bestimmungen über Fernabsatzverträge, siehe §312b I S.1 BGB.
- Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 3 Kalendertagen vor der Führung möglich, ab 2 Tagen vor der Führung berechnen wir Ihnen eine Stornierungspauschale von 25 EURO.
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Salvatorische Klausel
- Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Stand: 10.05.2007