Bürgerservice

Kindertageseinrichtungen: Ermäßigung und Befreiung bei Elternbeiträgen

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Elternbeitrag:

Dieser richtet sich nach Einrichtung und Träger, Betreuungszeit sowie Einkommen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durch den Träger der Kindertageseinrichtung. Ansprechpartner sind somit die jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen.

Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII können Eltern einen Antrag auf anteilige oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge im Amt für Familie und Soziales stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare und eine Checkliste finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Dokumente".

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich dem Jugendamt bekanntzugeben.

Verwandte Leistungen