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Kindergeld
Jedes Kind hat von Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Weiterzahlung darüber hinaus möglich. Die Familienkasse informiert ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen.
ZU BEACHTEN
Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Informationen
Familienkasse Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 158-160
99084 Erfurt
Telefon:
0 18 01 / 54 63 37
0 18 01 / 9 24 58 64