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Kindergeld

Jedes Kind hat von Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Weiterzahlung darüber hinaus möglich. Die Familienkasse informiert ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen.

ZU BEACHTEN

Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen

Familienkasse Erfurt
Leipziger Straße 56b
99085 Erfurt
Tel: 08004555530 (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 08004555533 (Fragen zu Auszahlungsterminen) 

www.familienkasse.de