Arbeitskreis Jugendzahnpflege

Grundsätze für die Arbeitskreise Jugendzahnpflege

  1. Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege auf regionaler Ebene stellt einen Zusammenschluss von Körperschaften der Zahnärzte (Kreisstellen), Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, des Gesundheitsamtes und anderen an der Förderung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen interessierten Organisationen dar.
  2. Aufgabe des Arbeitskreises ist die Umsetzung der Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e. V. (LAGJTh e. V.) zur flächendeckenden, systematischen und kontinuierlichen Förderung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Die Empfehlungen des Vorstandes der LAGJTh e. V. sind zu beachten.
  3. Die Mitglieder des Arbeitskreises bilden einen paritätisch besetzten Aktionsausschuss, der nicht mehr als sechs Personen umfassen soll (z.B. zwei Vertreter der Zahnärzte, ein Vertreter des Gesundheitsamtes / Jugendzahnarzt, drei Vertreter der Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen). Den Vorsitz soll ein Zahnarzt führen.
  4. Der Aktionsausschuss hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Zahngesundheit zu planen, zu fördern, zu koordinieren und durchzuführen sowie die Beteiligten und die Öffentlichkeit zu informieren und aufzuklären. Im Übrigen gilt die Satzung der LAGJTh e. V.
  5. Die Mittel zur Durchführung der einzelnen Maßnahmen der Arbeitskreise werden durch die LAGJTh e. V. sichergestellt.

(Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen e. V.)