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Bedürftigkeit im Alter


Bedürftigkeit liegt vor, wenn eine betroffene Person und/oder deren Familienangehörige nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu beschaffen.

Grundsicherung

Als Grundsicherung werden bedarfsorientierte und bedürftigkeits­geprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Die Grundsicherung springt dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.

Wohngeld

Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Informationen

Ansprechpartnerin

Behinderten- und Senioren­beauftragte der Stadt Weimar
Ute Böhnki
Schwanseestraße 17
Tel.: 03643 762-764

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