Frühförderung
weimar.deLebenSoziales und GesundheitFamilieGesundheitFrühförderungFrühförderung für sehgeschädigte und blinde Kinder: AWO

Überregionale Frühförderstelle für sehgeschädigte und blinde Kinder

Das Angebot richtet sich an blinde, von Sehbeschädigung betroffene oder davon bedrohte Kinder. Die Frühförderstelle versteht sich als offene Anlaufstelle und ist Ansprechpartner für grundsätzlich alle Probleme, die bei Kindern während der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Sehvermögen auftreten können, auch dann, wenn Eltern unsicher sind.

Unsere Beratung basiert auf heil- und sonderpädagogischer Diagnostik und erfolgt familienorientiert.

UNSER ANGEBOT

  • Beratung und Begleitung von Eltern, Familienangehörigen und Bezugspersonen
  • Förderung der Wahrnehmung, des vorhandenen Sehvermögens, der Bewegung, der Interaktion, der Kommunikation und Sprache, des Sozialverhaltens, des Lern- und Spielverhaltens sowie der Mobilität und Orientierung im Wochenrhythmus
  • Förderdiagnostik des funktionalen Sehens
  • Information und Vermittlung zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten

ZU BEACHTEN

Wir bieten heilpädagogische Leistungen nach § 79 SGB IX an. Das Antragsverfahren wird für alle Frühförderstellen in der aktuellen Landesrahmenvereinbarung geregelt. Erziehungsberechtigte, die ein Entwicklungsrisiko ihres Kindes vermuten, können das offene Beratungsangebot der Frühförderstelle nutzen.

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