Kinderbüro
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Was sind die Kinderrechte?

In Deutschland gelten die Kinderrechte schon seit 1990. Da ist eine ganz schön lange Zeit. Trotzdem kennen noch immer nicht alle Kinder ihre Rechte und auch die meisten Erwachsenen wissen nicht, das es dieses Gesetz gibt.

Das Kinderbüro informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über die Kinderrechte und hilft, diese umzusetzen. Wir sind mit Informationen und Projekttagen unterwegs in Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Außerdem gibt es unsere Projekte zu den Kinderrechten und den Weimarer Kinderrechtspreis. Mehr erfahrt ihr auf den jeweiligen Seiten.  

Übrigens: Das Gegenteil von Recht ist nicht die Pflicht, sondern das Unrecht. 

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 unterzeichnet und umfasst 54 Artikel. Eingeteilt sind die Rechte in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte.

Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind: 

  1. Gleichheit - Artikel 2

    Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. 

  2. Gesundheit- Artikel 24

    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. 

  3. Bildung - Artikel 28

    Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. 

  4. Spiel und Freizeit - Artikel 31

    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.  

  5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung - Artikel 12 und 13

    Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. 

  6. Schutz vor Gewalt - Artikel 19, 32 und 34

    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. 

  7. Zugang zu Medien - Artikel 17

    Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. 

  8. Schutz der Privatsphäre und Würde - Artikel 16

    Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. 

  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht - Artikel 22 und 38

    Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. 

  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung - Artikel 23

    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. 

Mehr über die Kinderrechte erfahrt ihr auf der Seite des Kinder-Ministeriums.