Menschen mit Behinderung

Kommunaler Aktionsplan

Seit 2009 ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindliches Recht. Ein Nationaler Aktionsplan wurde 2011 vom Bundeskabinett befürwortet. Der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention wurde im April 2012 beschlossen. Im September 2012 beauftragte der Weimarer Stadtrat die Verwaltung, in enger Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Behinderten­beirat einen Kommunalen Aktionsplan zu erarbeiten.

Die Auftaktveranstaltung fand am 4. Mai 2013 auf dem Theaterplatz statt. In den Jahren 2013 und 2014 wurde in Workshops zu folgenden Themen gearbeitet. Die Ergebnisse flossen in die Entwürfe für einen Kommunalen Aktionsplan ein.

2013:

2014:

  • Gesundheit, Rehabilitation, Prävention und Pflege Protokoll
  • Kultur, Freizeit und Sport Protokoll

2023 /2024:

  • Aktualisierung der Fassung von 2015 gemeinsam mit dem kommunalen Behindertenbeirat, der Stadtverwaltung, den Ausschüssen des Stadtrates und einer öffentlichen Beteiligung

2015:

In der 8.Sitzung des Stadtrates Weimar am 10.06.2015 wurde der kommunale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen

Beschluss

2025:

Der Stadtrat Weimar stimmte in seiner Sitzung am 06.03.2025 der überarbeiteten Fassung (2023/2024) zu.


Informationen

Kommunaler Aktionsplan

Kommunaler Aktionsplan

Fassung vom 19.03.2015 

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Fassung 2023 /2024 bestätigt 2025

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Workshops